Arbeitsrecht | News

Mandanteninformation zum Sozialschutz-Paket II und zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

In unserer letzten Mandanteninformation aus April 2020 hatten wir über den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 09.04.2020 (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) berichtet. Dieser sah umfassende Möglichkeiten vor, mündliche Verhandlungen ohne die physische Anwesenheit aller am Verfahren Beteiligten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen.

Der Referentenentwurf scheiterte Ende April 2020 in der Ressortabstimmung. Stattdessen wurde Anfang Mai 2020 auf der Grundlage der Formulierungshilfe (24.04.2020) im Schnelldurchgang das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Bundestag (Sozialschutz-Paket II) eingebracht, verabschiedet und im Bundesgesetzblatt am 28.05.2020 veröffentlicht.

Was ist letztendlich von dem Versuch einer Arbeitsgerichtsbarkeit 2.0 übrig geblieben?

10. Newsletter — 11/2019

In unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über drei wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem III. und IV. Quartal 2019, die bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht sind. Im Überblick:

Eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt nicht, um eine Ausschlussfrist nachzuweisen. Auch ein sog. qualifizierter Nachweis reicht nicht aus (BAG, Urteil vom 30.10.2019, Az. 6 AZR 465/18, Pressemitteilung Nr. 36/19).

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Ein Arbeitnehmer, der sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses befindet und im gesamten Kalenderjahr von seiner Arbeitspflicht entbunden ist, hat keinen Anspruch auf Erholungsurlaub (BAG, Urteil vom 24.09.2019, Az. 9 AZR 481/18, Pressemitteilung Nr. 30/19).

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Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, ist das in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG geregelte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung regelmäßig nicht anzuwenden (BAG, Urteil vom 21.08.2019, Az. 7 AZR 452/17, Pressemitteilung Nr. 29/19).

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Mandanteninformation zur sog. A1-Bescheinigung

Dienstreisen ins Ausland gehören für viele Arbeitnehmer wie auch Selbstständige zum Arbeitsalltag. Was schon lange gilt, wird nach unserer Wahrnehmung zunehmend öfter und strenger kontrolliert, es drohen empfindliche Geldbußen. Zeit also für ein kurzes Fresh-Up:

9. Newsletter — Juni 2019

In unserem aktuellen Newsletter stellen wir Ihnen wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Urlaubsrecht aus dem I. Quartal 2019 vor. Ein Überblick:

Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden. Diese Vorschrift steht im Einklang mit dem Unionsrecht (BAG, Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 362/18, Pressemitteilung Nr. 16/19).

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Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. Dem Arbeitnehmer steht daher kein Urlaubsanspruch für Jahre zu, in denen er sich vollständig im unbezahlten Sonderurlaub befindet (BAG, Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 315/17, Pressemitteilung Nr. 15/19).

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Das BUrlG kennt keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen. Der Urlaub ist gem. § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Einem Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss der Arbeitgeber nicht stattgeben. Eine solche Urlaubsgewährung wäre nicht geeignet, die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019, Az. 4 Sa 73/18, nicht rechtskräftig).

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Zur Erinnerung: Resturlaub verfällt nicht automatisch (EuGH, Urteile vom 06.11.2018, Az. C-1619/16 und C 684/16).

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