Arbeitsrecht

Damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber in allen Fragen des individualen und kollektiven Arbeitsrechts und stehen auch Geschäftsführern sowie Führungskräften mit unserer Expertise zur Seite.

Wir sind neben den klassichen Themen des Arbeitsrechts Ihr Ansprechpartner auch in Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und der Compliance und haben selbstverständlich die neuen Entwicklungen im Arbeitsrecht 4.0 im Blick.

Wir unterstützen und begleiten Sie in komplexen Projekten, wie Umstrukturierungen oder Massenentlassungen, und erarbeiten für Sie die passgenauen Betriebsvereinbarungen und Firmentarifverträge.

Wir verhandeln für Sie mit Betriebsräten und Gewerkschaften und nehmen Ihre Interessen vor Gericht wahr.

Wir arbeiten im Team und ziehen bei fachübergreifenden Fragestellungen das Know-how unserer Kollegen aus den anderen Rechtsbereichen zur Erarbeitung Ihrer Gesamtlösung hinzu.

Wir bieten Inhouse-Schulungen für Personalabteilungen und Führungskräfte zu allen praxisrelevanten Themen.

Gesellschaftsrecht

Wer sich in der eigenen Gesellschaft nicht wohlfühlt, hat gewöhnlich ganz recht.

Wir beraten Start-ups, Mittelständler und Konzerne in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir arbeiten für Geschäftsleiter, Aufsichtsgremien und Gesellschafter von Mutter- und Tochterunternehmen. Zu unseren Arbeitsfeldern gehören alle Fragen im Konzern. Exit-Strategien setzen wir um. Wir beraten zu Managerhaftung, Business Judgement Rule und Compliance und übernehmen die Erstellung von Gutachten zu einzelnen Bilanzpositionen.

Mergers & Acquisitions

Wir gestalten Übergänge.

Eine Transaktion beginnt für uns lange vor der Erstellung des Term Sheets. Wir verstehen die Balance von Garantien und eine saubere Due Diligence als Einheit. Wir achten auf akzeptable Kennzahlen und faire Sanktionen. Im Rahmen der Gesetze gestalten wir Betriebsänderungen oder einen Betriebsübergang präventiv und sorgen für die klare und korrekte Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Geschäftsleitern, Gesellschaftern und stillen Eigenkapitalgebern.

Energie – Vergabe – Telekommunikation

Wir stehen lieber unter Strom als auf der Leitung.

Wir beraten bei europaweiten Vergaben bis zur Vertretung in Nachprüfungsverfahren. Wir arbeiten für Energieversorger, Netzbetreiber, Dienstleister, Kommunen und öffentliche Unternehmen. Wir gestalten Energielieferverträge und beraten bei Netzzugangsfragen, Lieferantenrahmenverträgen oder Streitigkeiten über den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Wir vertreten unsere Kunden gegenüber Regulierungsbehörden. Wir sind Ansprechpartner bei der Gründung von kommunalen Telekommunikationsunternehmen und beraten Betreiber von Breitbandinfrastrukturen in Auswahlverfahren und Ausbauprojekten.

Banken und Finanzen

Immer eine sichere Bank.

Wir betreuen Banken ebenso wie Unternehmen mit Finanzierungsbedarf. Wir beraten zu Finanzierungsmitteln und achten auf angemessene und faire Finanzierungsbedingungen. Wir erstellen und verhandeln die Vertragsdokumentation, wenden Vertragsverletzungen ab oder bereiten einen Exit vor. Wir sind Ansprechpartner zu allen Fragen rund um Zinssicherung, doppelte Treuhandschaft, Förderdarlehen, Investitionszulagen, KMU-Status oder Geldwäsche.

Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtung

Die Aussicht auf bessere Zeiten ist in schlechten Zeiten besser als in guten Zeiten.

Unser Schwerpunkt ist der Schutz des Gläubigers vor Insolvenzanfechtung. Wir beraten und vertreten Gläubiger nicht nur in der Krise des Schuldners, sondern wenn möglich bereits davor - auch durch die Gestaltung insolvenzfester Verträge. In Anfechtungsprozessen mit dem Insolvenzverwalter verbessern wir die Gläubigerposition durch die Widerlegung von Beweisanzeichen und Kenntnisfiktionen. Wir betreuen Gläubiger in Eigenverwaltungsverfahren des Schuldners und begutachten fremde Fortführungsprognosen, Sanierungsgutachten und Insolvenzpläne.

Immobilien und gewerbliche Miete

Unsere Beratung ist mehr als nur die halbe Miete.

Unsere Kunden sind Investoren, Verkäufer, Vermieter und Mieter. Wir begleiten Immobilientransaktionen von der Akquisition bis zum Exit. Wir verhandeln Term Sheets und Kaufverträge im Asset oder Share Deal und übernehmen den rechtlichen Teil einer Due Diligence. Wir unterstützen bei komplexen Erbbaurechtskonstruktionen und bei der Ausarbeitung und Verlängerung von gewerblichen Mietverträgen. Wir kennen die Problemfelder gewerblicher Mietverträge. Von der Abgrenzung der Zuständigkeiten für Instandhaltung und Instandsetzung über Eigentümer- und Betreiberwechsel bis zur Entwicklung von Abwehrstrategien bei vorgeschobenen Mietmängeln und Versorgungssperren. Wir vertreten in allen gerichtlichen Verfahren rund um Immobilienfragen, einschließlich gerichtlicher Eilverfahren.