Mandanteninformation COVID-19
COVID-19 – Mietminderung und aktuelle Erleichterungen – Handlungsbedarf jetzt
Der Gesetzgeber hat rasch gehandelt, die Regelungen sind aber nicht optimal. Um davon zu profitieren, müssen Unternehmen jetzt handeln.
1. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist in Kraft getreten
- Das Gesetz sieht eine Einschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen wegen Nichtleistung der Miete vor.
- Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
- Dies ist glaubhaft zu machen.
- Die Regelung gilt (derzeit) für Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Juni 2020.
- Damit besteht für Mieter allerdings kein ausreichender Schutz, da die Pflicht zur Bezahlung der Miete aufgrund des Gesetzes nicht entfällt.
2. Mietminderung
- In Betracht könnte aber eine Mietminderung durch den Mieter kommen, wenn die Schließung des Geschäfts aufgrund behördlicher Anordnungen erfolgt.
- Es kommt allerdings auf die konkrete vertragliche Vereinbarung an.
- Um die Mietzahlungen einstellen zu können, bedarf es zudem der Einhaltung formaler Anforderungen. Auch hier kommt es auf den einzelnen Mietvertrag an.
3. Versicherungsschutz
- Denken Sie auch an Ihre Versicherungen. Unter Umständen könnten wegen der Schließung des Geschäfts Schäden von einer Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt sein.