Mandanteninformation COVID-19 - Update 26.05.2021
COVID-19 - Handlungsbedarf jetzt - keine Erleichterungen mehr
Der Gesetzgeber hat rasch gehandelt, die Hilfe ist aber nicht optimal. Um davon zu profitieren, müssen Unternehmen jetzt handeln. Die Liquiditätssituation per 31.12.2019 sollte dokumentiert werden.
Gesetz ist am 27.03.2020 in Kraft getreten (BGBI I, S. 569), Änderungen vom 25.09.2020 (BGBI I, S. 2016), vom 22.12.2020 (BGBI I, S. 3256) und vom 15.02.2021 (BGBI I, S. 237)
- Aussetzung der Antragspflicht bis 30.09.2020
- Verlängerung der Aussetzung bis 31.12.2020 nur für Überschuldung
- Weitere Verlängerung bis 30.04.2021 allgemein (also auch wieder für Zahlungsunfähigkeit), aber Voraussetzung: zwischen 01.11.2020 und 28.02.2021 wurde Antrag auf staatliche finanzielle Hilfen gestellt (oder hätte aussichtsreich gestellt werden können). Gesetzeswortlaut ist leider unklar.
- Wichtige Voraussetzung: Die Insolvenzreife ist „COVID-bedingt“
- Gesetzliche Vermutung: „COVID-bedingt“, sofern per 31.12.2019 keine Zahlungsunfähigkeit bestand.
Achtung: seit 01.05.2021 besteht wieder uneingeschränkte Antragspflicht
Vermeidung späterer Unsicherheiten und Risiken
- Kommt es später dennoch zur Insolvenz, werden Insolvenzverwalter, Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Gläubiger u.a. prüfen, den Zeitpunkt der Insolvenzreife vorzuverlegen.
- Eine Vorverlagerung des Zeitpunkts der Insolvenzreife kann nur mit einer dokumentierten Zahlungsfähigkeit per 31.12.2019 abgewendet werden.
Dokumentation durch Liquiditätsstatus per 31.12.2019
- Verhältnis fälliger Verbindlichkeiten zu liquiden Mitteln zum Stichtag
- Bei Unterdeckung von 10% (oder mehr) Betrachtung von 3 Wochen
- Liquide Mittel: Kasse, Bankguthaben, freie Kreditlinien
- Keine Berücksichtigung von Aktiva II, da rückwirkende Ermittlung
- Fällige Verbindlichkeiten: fällig, einredefrei, ernsthaft eingefordert, nicht gestundet
Auch keine Insolvenzindizien per 31.12.2019
- Mahnungen, Vollstreckungen
- Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Betriebsteuern
- Keine sonstigen Indizien (Einzelfallprüfung)